Mund-Nasen-Bedeckung für Nutzer der Kanalfähren
Ab dem 29.04.2020 müssen Nutzer der Kanalfähren (außerhalb geschlossener KfZ) gemäß Verordnung eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen (Ausnahmen: siehe Verordnung).
Am Freitag, den 24.04.2020 wurde die "Landesverordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung" in Schleswig-Holstein veröffentlicht. Ab dem 29.04. müssen Nutzer der Kanalfähren (außerhalb geschlossener KfZ) gemäß Verordnung eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen (Ausnahmen: siehe Verordnung).
Die oben genannte Landesverordnung finden Sie hier: Mund-Nasen-Bedeckungsverordnung